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Schenefelder Kreisverkehre

Dokumentationen

Was erwartet uns mit dem geplanten Kreisverkehr an der 5-Finger-Kreuzung
(Lornsenstraße - Lindenallee - Friedrich-Ebert-Allee - Kiebitzweg)?
Das hatten wir schon 2010 gefragt und waren in unserer Sitzung vom 17.2.2010 zu folgendem Schluss gekommen:


  • Es existiert kein überzeugendes Modell für die Anlage einer gemeinsamen Verkehrsinsel für alle 5 Straßen, die an der Kreuzung aufeinandertreffen.


  • Das hohe Verkehrsaufkommen entsteht an diesem Knotenpunkt, weil der innerstädtische Verkehr hier besonders stark durch den Durch-gangsverkehr belastet wird. Schenefeld, von drei Seiten von Hamburg eingeschlossen, hat keine Möglichkeit, den Durchgangsverkehr auszuschalten, und bietet bei Staus auf anderen Straßen oder auf der A23 günstige Schleichwege (z. B. auch mit Hilfe von Navigations-geräten).


  • Das Ziel der "autogerechten Stadt", der ausschließlichen Verflüssigung des Autoverkehrs, der Erleichterung des Durchgangsverkehrs, sollte aufgegeben werden zu Gunsten einer "menschengerechten Stadt". Die Situation für den Autoverkehr soll nicht verschlechtert, aber versucht werden, ihn innerörtlich zu mindern, um Raum für Fußgänger- und Radverkehr zu schaffen, speziell an dieser Kreuzung mit ihrem starken Schülerverkehr.


  • Wir schließen nicht aus, dass es für einen Kreisverkehr an der 5-Finger-Kreuzung keine vernünftige Lösung gibt.


Luftbild der 5-Finger-Kreuzung mit Einzeichnung des geplanten Kreisverkehrs in ovaler Sonderbauform


Soweit unser Fazit Anfang 2010.

Im Februar und März 2010 erhielten wir aufschlussreiche zusätzliche Informationen in Form von Leserbriefen zum Thema.

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Nachdem die "Machbarkeitsprüfung eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt Lornsenstraße - Kiebitz-weg - Lindenallee - Friedrich-Ebert-Allee in Schenefeld" des Ingenieurbüros BKP, Dipl.-Ing. Bielke, Frank und Käthner, Hamburg, in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 20.9.2011 vorgestellt wurde, haben wir uns erneut mit der Idee eines Kreisverkehrs in ovaler Sonderbauform auseinandergesetzt und fassen unsere Feststellungen in einer Gegenüberstellung wie folgt zusammen:

Hier finden Sie die Anlagen mit technischen Erläuterungen zur vorgenannten Stellungnahme

sowie "Konzeption und Machbarkeitsprüfung" von 9/2011 des Ing.-Büros Bielke, BKP, Hamburg,



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Kritische Anmerkungen zum Minikreisverkehr
Lornsenstraße - Parkgrund - Moorweg
vom Juni 2009

7 Fotos vom Minikreisverkehr Lornsenstraße / Parkgrund - Moorweg
(Aufnahmen vom 22.6.2009 - 9.00-10.30 Uhr)


Vier auf dem Kreis aufgestellte Baken, die offensichtlich den Kreisverkehr überhaupt erst sichtbar machen sollen.
(Baken seit Oktober 2009 entfernt und erstetzt durch einen etwa 70 cm hohen, rotweiß gestreiften "Stab" auf der Mitte der Kreisinsel.)


Foto 1

Zitate aus "Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren",
Ausg. 2006, der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Straßenentwurf

Die vier Grundanforderungen an einen sicheren Knotenpunkt, nämlich
Erkennbarkeit, Übersichtlichkeit, Begreifbarkeit und Befahrbarkeit sind zu erfüllen. (S. 14) ... Der Kreisverkehr muss für die sich nähernden Kraftfahrer bei Tag und bei Nacht rechtzeitig erkennbar sein. ... (S. 14)
Ein
Minikreisverkehr soll in der Regel nicht angelegt werden, wenn er bei der Annäherung für den Kraftfahrer nicht rechtzeitig als solcher erkennbar ist ... (S. 12)


Die Kreisinsel liegt weitestgehend im Parkgrund und nur auf einer Fahrbahn der Lornsenstraße.

Foto 2 zeigt die Lornsenstraße Richtung Schenefelder Platz.


Foto 2


Entwurfsgrundsätze: Für eine verkehrssichere Gestaltung sind folgende Grundprinzipien maßgebend:

  • möglichst senkrechtes Heranführen der Knotenpunktzufahrten an die Kreisfahrbahn,
  • deutliche Umlenkung geradeausfahrender Fahrzeuge durch die Kreisinsel. (S. 14)

... d. h. die Straßenachsen sollen radial auf den Kreismittelpunkt gerichtet sein. ... Tangentiale oder spitzwinklige Knotenpunktzufahrten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit zu vermeiden. (S. 15)
Auf jeden Fall muss der Eindruck einer ununterbrochenen, durchlaufenden Straße vermieden werden. (S. 12)

Pkw auf der Kreisinsel (Richtung Schenefelder Platz)

Foto 3

(Inzwischen kommt es nach unseren Beobachtungen wiederholt dazu, dass die Lornsenstraße Richtung Schenefelder Platz mit hoher Geschwindigkeit geradeaus über die Kreisinsel befahren wird.)



Die Kreisinsel soll für geradeausfahrende Kraftfahrzeuge eine ausreichende Ablenkung bewirken, um möglichst geringe Geschwindigkeiten auf der Kreisfahrbahn zu erreichen. (S. 18)
Die Kreisinsel ist auch bei Minikreisverkehren das zentrale Element. ... Sie ist daher so zu gestalten, dass sie in der Mitte des Knotenpunktes wahrgenommen wird und
vor allem von Pkw nicht oder nur selten überfahren wird. (S. 18/19)

Lornsenstraße vorfahrtberechtigt, mit 50 km/h befahrbar; Parkgrund und Moorweg jeweils Tempo-30-Zone.

Foto 4: Zebrastreifen im Parkgrund.


Die Bevorrechtigung des Zweirichtungsradwegs an der Kreisfahrbahn im Parkgrund ist unklar und für Radfahrer aus dem Parkgrund, die Kreisfahrbahn Richtung Moorweg nutzend, höchst unfallträchtig (Sichtbehinderung; s. Foto 4 + 5).
Durch die Anlage des Zebrastreifens im Parkgrund, ca. 7 m vor dem roten Zweirichtungsradweg, wird die Unklarheit noch unterstrichen. Außerdem entsteht für Fußgänger mit dem Zebrastreifen ein Umweg, der in der Regel auch nicht gemacht wird, sondern man geht auf dem Radweg - mit der Gefahr der Kollision mit einem Radfahrer.


Als städtebaulich problematisch gelten Kreisverkehre ... bei Straßen mit großen hierarchischen Abstufungen zwischen Hauptachsen und Nebenstraßen... (S. 10)
Kreisverkehre
bedürfen einer besonderen Überprüfung, wenn ... bei sehr ungleicher Verkehrsbedeutung der Straßen die gleichberechtigte Verknüpfung der Knotenpunktarme nicht plausibel ist, ... (S. 10)
Zweirichtungsradwege an Kreisverkehren sind problematisch, weil linksfahrende Radfahrer an Knotenpunkten generell gefährdet sind. Es ist zu vermeiden, dass für die auf der linken Seite des Knotenpunktarmes eintreffenden Radfahrer unklar bleibt, wie die Führung im Knotenpunkt weitergeht. Die Regelung muss deshalb durch Beschilderung, Richtungspfeile und durch die bauliche Ausbildung des Radweges deutlich gemacht werden. (S. 25)

Foto 5

Tabelle 1

Lornsenstraße Richtung Schenefelder Platz: Durch das Fehlen des Zusatzschilds wird nicht deutlich, dass der Pkw beim Verlassen der Kreisfahrbahn im Parkgrund auf einen bevorrechtigten Zweirichtungsradweg trifft.

Wenn Zweirichtungsradwege innerhalb bebauter Gebiete an Kreisverkehren bevorrechtigt sein sollen, müssen die Kraftfahrer deutlich auf diese Situation zusätzlich zu Zeichen 205 StVO mit dem Zusatzschild "Sinnbild des Radfahrers mit zwei gegengerichteten Pfeilen" hingewiesen werden. (S. 25)
Radfahrer werden innerhalb bebauter Gebiete in der Regel bevorrechtigt über die Kreiszufahrten geführt. Haben Fußgänger mit Zeichen 293 StVO ("Zebrastreifen") Vorrang, ist die Bevorrechtigung des Radverkehrs zwingend. Eine Bevorrechtigung des Radverkehrs wird durch Zeichen 293 StVO zusätzlich unterstützt. (S. 24)
Bei Minikreisverkehren ist die Führung des Radverkehrs auf der Kreisfahrbahn der Regelfall. Auf Grund des vergleichbaren Geschwindigkeitsniveaus sowie der schmalen Kreisfahrbahn ist ein Überholen der Radfahrer durch Kraftfahrer nicht zu befürchten. (S. 24)

Der nicht beampelte Zebrastreifen über die Lornsenstraße endet im Zweirichtungsradweg: ein Unfallrisiko für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Radfahrer.


Foto 6

Entwurf, Gestaltung und Vorrangregelung der Fußgängerverkehrsanlagen sind in Abstimmung mit der Führung des Radverkehrs zu entwerfen, sofern Radverkehrsanlagen vorgesehen sind. ...
Die Überquerungsstellen sollen nah der Kreisfahrbahn und in der Regel nicht mehr als etwa 4 m bis 5 m, gemessen in der Achse des Fahrbahnteilers, abgesetzt sein. Dieser Zwischenraum ermöglicht es den Pkw-Fahrern, in den Knotenpunktzufahrten die Vorfahrt der auf der Kreisfahrbahn fahrenden Fahrzeuge zu beachten, ohne die hinter ihm überquerenden Fußgänger zu behindern. Auch bei den Knotenpunktausfahrten hilft dieser Zwischenraum, den Rückstau in die Kreisfahrbahn zu reduzieren. (S. 21)

Bei Rot an der Fußgängerampel entstehen regelmäßig Rückstaus in die Kreisfahrbahn durch Busse oder Lkw aus der Lornsenstraße Richtung Schenefelder Platz, weil die beampelte Überquerungsstelle höchstens 7 m vom Kreisverkehr abgerückt ist. Rückstau in die Kreisfahrbahn entsteht auch durch Pkw, die aus der Lornsenstraße rechts in den Parkgrund abbiegen wollen (bevorrechtigter Zweirich-tungsradweg an der Kreisfahrbahn).


Foto 7


Kreisverkehre bedürfen einer besonderen Überprüfung, wenn bei besonderen Anforderungen an die Sicherung des Fußgänger- und Radverkehrs - beispielsweise zur Schulwegsicherung - die signaltechnische Sicherung von Überquerungsstellen in unmittelbarer Knotenpunktnähe erforderlich ist oder gewünscht wird, ... (S. 10)
Die Signalisierung einzelner Furten kommt dann in Betracht, wenn einzelne Fußgänger- und Radverkehrsströme, beispielsweise im Rahmen der Schulwegsicherung, gesichert über einen Knotenpunktarm geführt werden sollen.
Die Überquerungsstelle soll mindestens 20 m vom Kreisverkehr abgerückt sein, um einen Rückstau in die Kreisfahrbahn zu vermeiden. (S. 22)

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Kreisverkehr Hauptstraße / Alte Landstraße / Autal

Der Ausschuss für Stadtent-wicklung und Umwelt beschloss am 17. 8. 2010 einstimmig, die Verwaltung mit der Errichtung eines weiteren Kreisverkehrs an der Kreuzung Hauptstraße / Alte Landstraße / Autal zu beauftragen.

Der AKV hat mit seiner Stellungnahme vom 25. 6. 2010, die Verwaltung und Politik vorlag, vom Bau dieses Kreisverkehrs abgeraten -
Begründung siehe nebenstehend.

Fazit des Arbeitskreises Verkehrsplanung
Eine Kreisverkehrsanlage ist für diesen Knoten eine nicht erforderliche und unangemessene Lösung.
Hauptgrund ist, dass ein Kreisverkehr nur dort angelegt werden soll, wo die einander kreuzenden Straßen eine annähernd gleiche Verkehrsbedeutung und Verkehrsbelastung aufweisen. Diese Voraussetzungen sind beim Kreisverkehr Hauptstraße/Alte Landstraße/Autal nicht gegeben.

Alternativvorschlag des AKV
Unser Lösungsansatz orientiert sich vor allem an einer Geschwindigkeitsreduzierung sowohl für die Einfahrt ins Dorf als auch am Knoten aus dem Dorf heraus. Dann sind beim Anschluss der Anliegerstraße Autal an die Hauptstraße keine weitergehenden Maßnahmen (Kreisverkehr, Signalisierung) erforderlich:

  • Verkehrsinseln mit Verschwenkungen und Fahrbahnmarkierungen beiderseits des Knotens in der Hauptstraße, mindestens aber auf der Ostseite.
  • Querungshilfe auf der Ostseite, rechts der Einmündung Alte Landstraße über die Hauptstraße (Zebrastreifen), dort können dann auch die RadfahrerInnen aus der Alten Landstraße heraus auf den Zweirichtungsradweg nördlich der Kiebitzbrücke wechseln.
  • Anordnung von Tempo 30 im gesamten Verlauf der Hauptstraße ab Kreuzung Blankeneser Chaussee, mindestens aber ab der Straße Borgfelde (scharfe, unübersichtliche Kurve, LSA und Bushaltestellen).


Der Alternativvorschlag ist erheblich kostengünstiger, leichter umsetzbar und unseres Erachtens der räumlichen und verkehrsgestalterischen Situation angepasster, d. h. sowohl von den Voraussetzungen her als auch in den Details weit verkehrsgerechter.


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Aktualisiert am 19 Sep 2015 | johannes.lipinski@gmx.de

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