2. Schulwegsicherung
Dokumentationen > Unsere Flyer-Aktionen
Wir wollen Bewegung auf sicheren und komfortablen Wegen!
Weiteres Schwerpunktthema im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit:
die Schulwegsicherung. Informations-Flyer zu diesem Thema verteilten wir im Februar 2009 auf dem Schenefelder Wochenmarkt und im Stadtzentrum Schenefeld.
Beispielhaft behandelten wir den Weg ab Kreuzung Hauptstraße/Blankeneser Chaussee Richtung Bäckerstraße/Mühlendamm bis zur Straße Achter de Weiden.
Foto links:
Kreuzung Hauptstraße/Blankeneser Chaussee/Sülldorfer Weg/Bäckerstraße. Querung der Bäckerstraße an der Hauptstraße Richtung Halstenbek: Dreiteilung des Radwegs mit völlig unübersichtlicher Verschwenkung. Kreuzung des Gehwegs zu einem gemeinsamen Rad- und Gehweg mit weit zurückgesetzter Furt. Nicht einsehbarer Fußgänger-Gegenverkehr aus der Hauptstraße (Hecke).
Foto rechts:
Bäckerstraße Richtung Mühlendamm: Erneut kurvenreiche Radwegverschwenkung mit folgender unfallträchtig zurückgesetzter Furt an der Nedderstraße (Bus-Ausfahrt).
Empfehlungen von Landes- und Bundesbehörden zur Schulwegsicherung:
- Für alle Schulen ist eine Analyse der Fahrrad-Erreichbarkeit anzustreben, damit SchülerInnen ihre Schule auf sicheren, klar ausgeschilderten und verkehrsarmen Radverkehrs-verbindungen erreichen.
- Die Schule hat mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Unfällen auf dem Schulweg zu sorgen. Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich allerdings nur auf das Schulgrundstück, nicht auf den Schulweg, dort sind die Eltern verantwortlich.
- Ab wann der Schulweg per Rad gemeistert werden kann, hängt von der Fähigkeit des Kindes und von der Verkehrssituation auf dem Schulweg ab.
- Für 10- bis 17-Jährige ist das Fahrrad Alltagsverkehrsmittel sowie Spiel- und Sportgerät. Es sorgt für Eigenständigkeit, Bewegung, Fitness und wird in der Gemeinschaft akzeptiert. Das Fahrrad in den Sport-, Werk- oder Physikunterricht zu integrieren, bietet neue interessante Lernmöglichkeiten.
- Die technische Sicherheit des Rades (z.B. Bremsen, Licht) sowie die Helmbenutzung und das Rechtsfahrgebot sollten von Schule, Eltern und Polizei regelmäßig und besonders oft in der dunklen Jahreszeit kontrolliert werden.
- Einen Führerschein für Fahrräder gibt es nicht. Doch obwohl AutofahrerInnen am intensivsten ausgebildet werden, tragen sie für zwei von drei Unfällen zwischen Rad und Pkw die Hauptschuld.
Foto unten
Wo bietet Schenefeld so gut markierte Schulwege?
Nur ein Beispiel dafür, was Schenefelds Kindern auf unsicheren, nicht ausreichend gekennzeichneten und verkehrsreichen Straßen als Schulweg zugemutet wird.
Schulweg ab Kreuzung Blankeneser Chaussee/ Hauptstraße/Bäckerstraße - Mühlendamm - Achter de Weiden - Schulzentrum:
- Sämtliche Querungen an der Kreuzung sind zu stark verschwenkt, überwiegend unübersichtlich und weisen miserable Geh-/Radweg-Verhältnisse auf.
- Zu hohe Geschwindigkeit in Bäckerstraße und Mühlendamm.
- Schmale, zurückgesetzte Furten an der Einmündung Nedderstraße in die Bäckerstraße (beidseits) sowie Achter de Höf mit hohen seitlichen Bordsteinkanten.
- Besonders hoher Bordstein ohne Sicherheitsstreifen-Markierung beidseits der Mühlendammbrücke.
- Beidseitig unzumutbarer, zu schmaler gemeinsamer Geh- und Radweg Bäckerstraße - Mühlendamm bis Achter de Weiden mit Absackungen, Asphaltbuckeln, hochstehenden Sieldeckeln.
- Keine Querungshilfe aus Achter de Weiden nach links in den Mühlendamm.
- Zweirichtungsradweg Achter de Weiden voller Asphaltbuckel, Asphaltausschnitten; daneben Stolperfallen durch versackte Gehwegplatten.
Wussten Sie,
dass auch Radwege der Verkehrssicherungspflicht unterliegen? Die Stadt bzw. die Anlieger sind verpflichtet, Radwege in verkehrssicherem Zustand zu halten, sie also auch regelmäßig zu räumen (Winterdienst). Die Straßenverkehrsbehörden haben die Einhaltung zu kontrollieren. Radwege müssen daher bei Schnee oder Eis ebenfalls geräumt und abgestreut und dürfen nicht als "Schneeablage" genutzt werden.