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Flächenverbrauch und Landschaftszerstörung

Projekte > Stadtentwicklung Schenefeld

Zur Zeit werden von der Verwaltung der Stadt Schenefeld Änderungen am gültigen Flächennutzungsplan vorgenommen bzw. vorbereitet, und zwar sowohl mit einer Reihe von Einzelmaßnahmen als auch generell. [Vorlage Neuaufstellung Flächennutzungsplan] siehe dazu: [Anlage 4] - [Anlage 5] - [Anlage 8]
Den meisten Bürgerinnen und Bürgern Schenefelds dürfte nicht bewusst sein, dass diese Änderungen

  • das Gesicht Schenefelds erheblich verändern werden,
  • die Wohn- und Lebensqualität der Bürger in dieser Stadt negativ beeinflussen,
  • das Gebot der Nachhaltigkeit durch die Zerstörung nicht verbauter Lebensräume massiv verletzen und
  • rechtsgültige Pläne, wie z. B. den Landschaftsplan der Stadt Schenefeld, missachten.


Siehe dazu aktuell den von der Bürgerinitiative "Wohnqualität im Grünen" ab 25.2.2011 verteilten Informationsflyer [jeweils Vorder- und Rückseite].
Die vorgesehenen Änderungen des Flächennutzungsplans basieren auf dem 2005 von der Ratsversammlung beschlossenen Stadtentwicklungskonzept. Die nachfolgende Stellungnahme orientiert sich zunächst an einer im selben Jahr vom Arbeitskreis Verkehrsplanung erstellten Ausarbeitung zum Stadtentwicklungskonzept.



Land für neuen Bauboom


Der zentrale Punkt im Konzept der Stadt ist das Anliegen, neue Flächen für eine weitere massive Wohnbebauung in Angriff zu nehmen. Dabei wird mit fragwürdigen Annahmen, statistischen Größen und Kennziffern gearbeitet, die weder hinterfragt wurden noch ausreichend transparent sind. [ mehr]

Bis 2015 soll Bauland für 500 bis 750 Wohneinheiten ausgewiesen und erschlossen werden, die beanspruchte Fläche soll dafür jedoch angeblich 30 Hektar nicht überschreiten. Andererseits wird angegeben, dass zur Deckung des Gesamtbedarfs von 1.556 Wohneinheiten ein Gesamtflächenbedarf (inkl. Verkehrsflächen) von 60 Hektar besteht. Insgesamt scheint die Verwaltung zu einem Generalangriff auf Landwirtschaftsflächen, Grünbereiche und verbliebene, nicht verbaute Lebensräume anzusetzen: Große Flächen sollen aus den Landschaftsschutzgebieten herausgenommen werden. Und mit der Überarbeitung des Flächennutzungsplanes (F-Plan) werden etliche Gebiete als Prüfflächen für Wohnbebauung ausgewiesen (Bauerwartungsland).

Dazu gehören eine Reihe von Vorhaben, die in den letzten zwei bis drei Jahren nach und nach vorgetragen wurden:

  • 29. Änderung des Flächennutzungsplans (2008) [ mehr] [ mehr]
  • Außenbereichssatzung (2009) [ mehr] [ mehr]
  • Antrag auf Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet LSG 06 (2009) [ mehr]
  • Generelle Überarbeitung des Flächennutzungsplans (2009) [ mehr]




Landschaftsschutz adieu!
LSG 06, ein aufschlussreiches Exempel

Besonders deutlich wurde das Vorgehen der Stadt am Versuch, im Südosten der Stadt zwischen Blankeneser Chaussee und Osterbrooksweg große Teile aus der hochgradig schützenswerten Verbindung zwischen Osdorfer und Schenefelder Feldmark zur Sülldorfer Feldmark ("Frischluftschleuse" für Hamburg und regionaler Grünzug) herauszunehmen, da sie angeblich für die Ansiedlung von Gewerbe und Sportplätzen benötigt werden.

Dieser Bereich im Landschaftsschutzgebiet LSG 06, wo DESY den Röntgenlaser XFEL baut, würde "aus Sicht der Stadt Schenefeld" nicht mehr die Voraussetzungen eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, so die Behauptung der zentralen Planungsinstanz. Das haben allerdings viele Bürger der Stadt Schenefeld anders beurteilt und für den Erhalt und die Sicherung der Restbestände plädiert [ Pressespiegel/Leserbriefe]. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Pinneberg hat ähnlich geurteilt und das Vorhaben der Stadt trotz erheblichen politischen Drucks vorläufig gestoppt.





Unser Standpunkt:
Verpflichtung zum Landschafts- und Naturschutz


Unser Standpunkt geht von der Verpflichtung zum Landschafts- und Naturschutz aus und sagt, dass der XFEL-Bau von DESY zwar ein Eingriff in eine einzigartig geschützte Landschaft ist, die per Staatsvertrag mit der Begründung übergeordneter Interessen vorgenommen wurde, wir aber für Kompensation sorgen und mit dem verbliebenen Rest schonend und sorgsam umgehen müssen.
Dagegen behauptet der Fachdienst Planen und Umwelt der Schenefelder Verwaltung, dass mit dem XFEL-Bau ein Schutzbedürfnis nicht mehr gegeben sei und daher auch der Rest verbaut werden könne. Diese "Argumentation" steht auch im Widerspruch zu den Auflagen, die mit der Genehmigung zum Bau des Röntgenlasers im Planfeststellungsbeschluss gemacht wurden.

Ausgehend davon, dass die Baustelle Schenefeld (und Osdorfer Born) mitten im Landschaftsschutzgebiet liegt, ist das Anliegen der Umweltverträglichkeitsstudie und des Planfeststellungsverfahrens für das DESY-Projekt darauf gerichtet,

  • möglichst viel von der Natur und den dort vorhandenen Strukturen zu erhalten;
  • nach Abschluss der Bauarbeiten möglichst viel zurückzubauen, u. a. Mutterboden wieder auf den Flächen aufzutragen;
  • auch während der Bauzeit die naturbezogene Erholung in der Feldmark sicherzustellen.


So stellt es auch die Werbung von DESY auf der XFEL-Baustelle dar (siehe die beiden folgenden Fotos: Istzustand 2009 und Sollzustand 2015).

Fazit im Planfeststellungsbeschluss:
"Durch Erhalt ... wird der Eingriff in das Landschaftsbild gemindert."


Sportplätze ins Landschaftsschutzgebiet?

Obwohl der Schulausschuss mittlerweile den Plänen von Blau-Weiß 96 zum Bau eines zusätzlichen Sportplatzes am Schul- und Sportzentrum Achter de Weiden zugestimmt hat, sollte die Absicht der Verwaltung zum Bau von Sportplätzen am Gremsbargen im LSG 06 aus einem bestimmten Grund nicht in Vergessenheit geraten: Es ist unseres Erachtens völlig absurd, im Außenbereich im LSG 06 drei Plätze anzuvisieren - und dafür die intakten und zentraler gelegenen Sportplätze an der Blankeneser Chaussee aufzulösen und in Bauland umzuwandeln [ mehr]. Vor vielen Jahren haben sich die Schenefelder Bürger in einem Bürgerentscheid mit großer Mehrheit für den Erhalt der Sportplätze an der Blankeneser Chaussee ausgesprochen.

Das Verhalten der Verwaltung lässt u.E. nur eine Erklärung zu. In einer Art Zangenangriff auf Landschaftsschutzgebiete wird der Antrag zur Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet 06 östlich der Blankeneser Chaussee durch die Einleitung einer Bebauung mit der Außenbereichssatzung im Landschaftsschutzgebiet 05 westlich der Blankeneser Chaussee und südlich Aneken begleitet. Eine Realisierung dieser Pläne würde zur Zerstörung der Verbindung zwischen Osdorfer und Sülldorfer Feldmark führen - ein Ergebnis, das offenbar nicht nur billigend in Kauf genommen wird, sondern allem Anschein nach zielstrebig herbeigeführt werden soll.

Flächenfraß und Bodenversiegelung im Kreis Pinneberg

Die Siedlungstätigkeit der Stadt und die Flächeninanspruchnahme finden ihren Niederschlag auch in verschiedenen Planungsprozessen und Instrumenten auf Kreis- und Landesebene. Dazu zählen der Landesentwicklungsplan (LEP), die Stadt-Umland-Kooperation Stadtregion Pinneberg (SUK Pinneberg) und das Kreisentwicklungskonzept (KEK). Es liegt auf der Hand, dass es auch für die Kommunalpolitiker schwierig sein dürfte, hier den Überblick zu behalten und das umfangreiche Zahlenwerk über die Jahre zu verfolgen und zu beurteilen.

Sowohl im Rahmen der SUK Pinneberg als auch im neuen Landesentwicklungsplan 2009 geht der Flächenfraß, wenn auch vielleicht nicht ungebremst, so doch allem Anschein nach relativ ungebrochen weiter. Zwar arbeitet man mit dem Logo "flächenschonend" und "nachhaltiges Flächenmanagement", jedoch ist zu befürchten, dass es sich hierbei mehr um Lippenbekenntnisse handelt. Die geplanten Baulandausweisungen dürften die Zielsetzung der Bundesregierung wohl deutlich verfehlen, nämlich den täglichen Flächenverbrauch von heute rund 120 Hektar (180 Fußballfelder) bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar zu begrenzen.

Bereits vor über zehn Jahren ging aus einer Bodennutzungserhebung des Statistischen Landesamtes hervor, dass der Kreis Pinneberg eine Spitzenposition im Zubetonieren der Landschaft einnahm - eine Ausnahmestellung im gesamten norddeutschen Raum einschließlich aller Randkreise der Großstädte Hamburg, Berlin und Hannover.
Schenefeld und der Kreis Pinneberg wiesen im Bundesvergleich Spitzenwerte im Versiegelungsgrad auf. Dadurch geht der Naherholungsstatus immer mehr verloren ("Suburbanisierung der Naherholung") mit der Folge zunehmender Pendlerströme auch am Wochenende.

Der Prozess des Flächenverbrauchs und der Bodenversiegelung hat sich auch in der jüngeren Vergangenheit fortgesetzt und würde in Schenefeld sogar beschleunigt werden, wenn den beschriebenen Plänen nicht Einhalt geboten wird. Auch die Auftragsgutachter vom Institut Raum & Energie empfehlen in einer Diskussionsgrundlage für die politischen Gremien der am SUK-Prozess beteiligten Kommunen den Schutz und Erhalt der vorhandenen Frei- und Grünflächen sowie eine nachhaltige Siedlungsentwicklung nach dem Grundsatz
"Innenentwicklung vor Außenentwicklung" und heben abschließend hervor:

  • "Pinneberg ist der erste Kreis in Schleswig-Holstein, in dem die bebaute Fläche größer ist als die Freiflächen. In der Stadtregion Pinneberg spiegelt sich diese Situation."
  • "Ein sorgsamer Umgang mit der Ressource 'Fläche' sollte deswegen einen besonderen Stellenwert genießen."


Einflussgröße Wohnungsbelegungsziffer

Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang auch die Ende September 2010 im Stadtentwicklungsausschuss beschlossene Verwaltungsvorlage zur Aktualisierung des Kreisentwicklungskonzepts [ mehr]:

  • Die Ratsversammlung hatte 2005 mit der Verabschiedung des Stadtentwicklungskonzepts als Entwicklungsziel für das Jahr 2015 einen Anstieg der Einwohnerzahl auf 18.500 beschlossen.
  • Langfristig sollte laut diesem Beschluss die Einwohnerzahl nicht unter 18.000 (bis 2020) bzw. 17.000 (bis 2050) absinken.

Aufgrund der regen Bautätigkeit in den letzten Jahren ist das für 2015 angestrebte Entwicklungsziel von 18.500 Einwohnern bei einer für Ende März 2010 ausgewiesenen Einwohnerzahl von knapp 18.400 jedoch bereits heute erreicht.

An dem vor
sechs Jahren geforderten Ausweis von Bauland für 500 - 750 Wohneinheiten zur Erreichung der 18.500 Einwohner in 2015 wird aber unbeirrt festgehalten: Sie werden einfach heute noch einmal draufgesattelt, und - ohne formalen Beschluss der Ratsversammlung - wird ein neues Entwicklungsziel mit der schwammigen Angabe "maßvolles weiteres Wachstum nach 2015" an den Kreis weitergeleitet.

Die in den Modellrechnungen zur Ermittlung künftiger Wohnbauflächen verwendete Wohnungsbelegungsziffer (Einwohner pro Wohneinheit bzw. Haushalt) ist eine maßgebliche Größe zur Schätzung des Wohnflächenbedarfs. Mit dieser Stellschraube können je nach unterstellten Annahmen und Interessenverfolgung sehr unterschiedliche Wohnraum- und Flächenbedarfe produziert werden. Dies soll nachfolgend beispielhaft anhand der bereits oben zitierten Diskussionsgrundlage für die politischen Gremien der am SUK-Prozess beteiligten Kommunen aufgezeigt werden:

Das Institut Raum & Energie gibt für Schenefeld eine Haushaltsgröße von 1,95 Personen pro Haushalt per Ende 2006 an (zum Vergleich: Stadt Pinneberg 2,01; Halstenbek 2,08). Es unterstellt eine Fortsetzung des Trends zur Verkleinerung der Haushalte und legt für das Jahr 2020 eine Haushaltsgröße (Wohnungsbelegungsziffer) von 1,92 Einwohnern pro Haushalt für die städtisch geprägten Räume wie Schenefeld, Halstenbek und Pinneberg zugrunde. Daraus wird für Schenefeld ein
zusätzlicher Neubaubedarf (im Gutachten "Auflockerungsbedarf" genannt) von 193 Wohneinheiten errechnet. Im Schenefelder Stadtentwicklungskonzept wird dagegen
a) eine erheblich niedrigere Wohnungsbelegungsziffer
von 1,8 und
b) diese bereits für 2015 unterstellt.
Das hat zur Folge, dass sich allein durch diesen Einflussfaktor ein Neubaubedarf von
817 Wohneinheiten errechnen lässt - also im Vergleich zu den Ergebnissen des Instituts Raum & Energie glatt mehr als das Vierfache.

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Aktualisiert am 19 Sep 2015 | johannes.lipinski@gmx.de

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