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3. Fahrradabstellanlagen

Dokumentationen > Unsere Flyer-Aktionen


Wir wollen Bewegung auf sicheren und komfortablen Wegen!




Drittes Schwerpunktthema im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit:
Fahrradabstellanlagen. Informations-Flyer zu diesem Thema verteilten wir im März 2009 auf dem Schenefelder Wochenmarkt und im Stadtzentrum Schenefeld.


Foto links:
Fahrradabstellanlagen vor der Sporthalle Achter de Weiden:
Die Anlehnbügel wurden im Zuge des Hallenneubaus vom Ingenieurbüro mitgeplant und realisiert; sie sind vorbildlich.

Foto rechts: Radabstellanlagen auf dem Realschulhof: Reihen vor sich hin rostender "Felgenkiller" und verrottende Überdachungen sowie eine neue, sehr unpraktische Abstellanlage (Mitte), in der sich Unkrautbewuchs und Abfall sammeln. (Dieser Zustand ist Ende 2009 - nach jahrelangen Interventionen des AK Verkehrsplanung - endlich beseitigt worden. Jetzt sind Abstellanlagen entsprechend denen auf dem linken Bild vorhanden.)


Foto links unten:

Fahrradboxen an Bahnhof oder ÖPNV-Haltestelle

Fahrradabstellanlagen


  • Leicht erreichbare, stabile und diebstahlsichere Fahrradabstellanlagen sind ein wesentliches Element zur Erhöhung der Fahrradnutzung.
  • Gibt es zu Hause keinen sicheren oder leicht zugänglichen Abstellplatz, hält das viele Menschen vom Fahrradfahren ab.
  • Sind hochwertige, diebstahlsichere Abstellanlagen an Wohnort und Ziel vorhanden, kommt auch ein wertvolles, in der Regel sichereres und komfortableres Fahrrad zum Einsatz
  • Finger Weg von Felgenkillern. Beim Anlehnbügel kann das Fahrrad mit Rahmen und mindestens einem Laufrad standsicher, bequem und diebstahlgeschützt angeschlossen werden.
  • Fahrradabstellanlagen für das Langzeitparken (an Schulen, Einkaufszentren, Bahnhöfen und ÖPNV-Haltestellen) sollten Witterungsschutz bieten bei sozial sicherer Lage.


Foto rechts unten:

Überdachte Abstellanlage

Fahrradabstellanlage an der Gorch-Fock-Schule, auf Elterninitiative durch Spenden aus dem Schulverein ermög-licht. Vorbildlich für Schenefelds Schulen.


Wussten Sie,

dass es in Deutschland Gemeinden gibt (z.B. in Freising oder Gröbenzell), die sich eine Satzung gegeben haben, in der klar geregelt ist, dass für Neubauvorhaben und öffentliche Einrichtungen Fahrradabstellanlagen bestimmter Größe, Ausstattung und Anzahl geschaffen werden müssen?


Und so geht es auch: Fahrradhaus auf dem Parkplatz einer Wohnanlage Halstenbeker Chaussee / Uetersener Weg.

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Aktualisiert am 30 Apr 2014 | johannes.lipinski@gmx.de

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